Adoptionsvefahren
H. HANDLUNGEN VOR DER ABFAHRT VON BULGARIEN
Nach dem Inkrafttreten des Gerichtsbeschlusses für die Adoptionszulassung wird ANIDO eine beglaubigte Abschrift bei der zuständigen Behörde für die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde des Kindes einreichen. In dieser Urkunde werden das Kind mit dem neuen, von den Adoptiveltern gewählten Namen und die Namen seiner Adoptiveltern eingeschrieben. Aufgrund der neuen Geburtsurkunde wird auch die Austellung des bulgarischen Passes des Kindes beantragt, mit dem es die Grenzen Bulgariens zusammen mit seinen neuen Eltern überschreiten kann.
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Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Wir möchten unsere Dankbarkeit für den Beistand und die Unterstützung, die uns die ganze ANIDO-Equippe vom Anfang bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens während unserer zwei Besuche in Bulgarien geleistet haben. Das war unglaublich..
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