Adoptionsverfahren
D. ANNAHME DES VORSCHLAGS - UNTERLAGEN
Nachdem der Bewerber das Kind kennengelernt und sich für dessen Adoption entschlossen hat, kann er schon in Bulgarien vor einem Notar die Unterlagen der Gruppe B unterzeichnen und damit seinen Willen bezeugen. Nach der Rückkehr in sein Land muss er sich neue medizinische Bescheinigungen und Führungszeugnisse mit Apostille beschaffen. Im Termin von 2 Monaten müssen in die Zentrale von ANIDO auch zwei Bescheinigungen der Zentralbehörde ankommen:
1) Eine Zustimmung gem. Art. 17 des Haager Übereinkommens zur Fortsetzung des Adoptionsverfahrens und
2) Eine Bescheinigung, nach der ersichtlich ist, welche Behörde in den ersten 2 Jahren nach der Adoption die Aufsicht über die Adaptation des Kindes führen und Entwicklungsberichte verfassen wird.
Im Laufe derselben 2 Monate ist ANIDO verpflichtet, alle Unterlagen auf Bulgarisch zu übersetzen, mit Apostille beglaubigen zu lassen und dem Justizministerium vorzulegen, um das Adoptionsverfahren einzuleiten.
Ausnahmsweise kann die Frist von 2 Monaten um noch einen Monat wegen ausserordentlicher Umstände verlängert werden.
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Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
(Originaltext: hier klicken)
Im Frühling 2012 erhielten wir die schönste Nachricht unseres Lebens. Wir bekamen den Vorschlag, Eltern eines kleinen Mädchens aus Bulgarien zu werden. Es hatte schwierigen Lebensstart gehabt und wohnte jetzt in einem Kinderheim in Sofia. Dort wartete es, dass seine Mutti und Vati es nach Hause brachten. Auf dem Bild sahen wir ein kleines Mädchen mit brauen Locken und grossen brauen Augen. Sie war wunderbar, die schönste! Später erwies sich, dass wir beide dasselbe Gefühl empfunden hatten. Das war sie, unsere Tochter, anders konnte es nicht sein.