Adoptionsverfahren
F. BILLIGUNG DES MINISTERS
14 Tagen nach Vorlegung der aufgezählten Unterlagen im Justizministerium gibt der Minister seine Zustimmung für die Einleitung des Gerichtsverfahrens.
Innerhalb von 3 Tagen nach Erhaltung der Notifikation über die Adoptionszustimmung des Ministers reicht ANIDO bei dem Justizministerium einen Antrag auf Einleitung des Gerichtsverfahrens für die Adoptionszulassung vom Sofioter Stadtgericht ein.
7 Tage nach Erhaltung des Antrags wird er zusammen mit allen Unterlagen des Annehmenden und des Kindes in das Gericht gesendet.
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Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.
Wir möchten unsere Dankbarkeit für den Beistand und die Unterstützung, die uns die ganze ANIDO-Equippe vom Anfang bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens während unserer zwei Besuche in Bulgarien geleistet haben. Das war unglaublich..
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