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ETHISCHE GRUNDSÄTZE UND VERHALTENSREGELN IN DER INTERNATIONALEN ADOPTION

(festgelegt auf der Sitzung des Verwaltungsrates des Vereins ANIDO am 07.11.2014)

GEGENSTAND:
Die ethischen Grundsätze und Verhaltensregeln in der Vermittlung für eine internationale Adoption bestimmen die Benehmensnormen der Mitarbeiter von dem Verein ANIDO - einer anerkannten Vermittlungsorganisation für internationale Adoptionen.

ZIELE:
1. Erläuterung der Grundwerte und Grundsätze, die die Mitarbeiter von ANIDO kennen und in ihrer Praxia einhalten müssen;
2. Bewusstes Streben der Mitarbeiter von ANIDO nach Ethik in ihrer Praxis;
3. Hilfe für die Mitarbeiter von ANIDO bei der Auflösung der ethischen Dilemmas in ihrer Tätigkeit;
4. Aufklärung der Mitarbeiter von ANIDO über die Verantwortlichkeit für die Kinder, vor den Kunden des Vereins, den gesellschaftlichen und staatlichen Behörden und Institutionen und den Partnern aus Bulgarien und dem Ausland.

GRUNDLEGENDE PRINZIPEN:
Die Mitarbeiter von ANIDO erfüllen ihre Aufgaben unter Einhaltung folgender Grundwerte und Grundsätze:
Art.1. Die Kindheit ist eine ausserordentlich wichtige Periode des menschlichen Lebens;
Art.2. Die Familie ist die natürlichste Umgebung für die Entwicklung des Kindes;
Art.3. Jedes Kind ist einmalig und auf eigene Art wertvoll;
Art.4. Jedem Kind sind gewährleistet:
- Freie Meinungsäusserung;
- Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Konfession;
- Freiheit, die eigenen Standpunkte selbständig zu formulieren und auszudrücken.
Art.5. Jedes Kind hat das Recht, gegen Verletzung seiner Würde und gegen Erziehung durch physische, psychische oder andere Form von Zwang oder Einwirkung geschützt zu werden;
Art.6. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz seiner normalen physischen, psychischen und sozialen Entwicklung;
Art.7. Jedes Kind und jede Familie haben Recht auf Hilfe für die vollständige Entwicklung ihres Potentials;
Art.8. In Jedem Fall müssen auf beste Weise die Interessen der Kinder geschützt werden;
Art.9. Jedes Kind in gefährlichen Umständen benötigt besonderen Schutz und muss aus der riskanten Situation hinausgeführt werden;
Art.10. Für Kinder mit ausgesprochenen Gaben müssen spezielle Schutzmassnahmen angewendet werden;
Art.11. Die Mitarbeiter von ANIDO müssen bestimmte persönliche, ethische und soziale Charakterzüge besitzen.

ETHISCHE VERANTWORTUNGEN FÜR DIE KINDER
Art.12. Grundlage unserer Tätigkeit sind das gegenwärtige Wissen über die Kinderentwicklung und die Kenntnisse über die individuellen Eigenheiten jedes Kindes;

Wir müssen:
Art.13. die Einmaligkeit jedes Kindes begreifen und schätzen;
Art.14. die spezifische Verletzlichkeit jedes Kindes berücksichtigen;
Art.15. gefahrlose und gesunde Umgebung schaffen, die die soziale, emotionale und physische Entwicklung des Kindes fördern wird;
Art.16. in allen Fragen das Recht des Kindes auf freie Meinungsäusserung in seinem Interesse unterstützen;
Art.17. im besten Interesse des Kindes arbeiten;
Art.18. behinderten Kindern die gleichen Möglichkeiten für den Zugang zu geeigneter Fürsorge und Bildung gewährleisten;
Art.19. sich an keinen Aktivitäten beteiligen, die die Würde des Kindes nicht berücksichtigen, die gefährlich oder schädlich für seine physische und psychische Entwicklung sind;
Art.20. an keinen Aktivitäten teilnehmen, die auf irgendeine Weise das Kind in Bezug auf Rasse, ethnischen Ursprung, Religion, Geschlecht, Nationalität, Sprache, Fähigkeiten oder wegen des Status, Verhaltens oder der Überzeugungen der Eltern diskriminieren;
Art.21. die Zeichen der Gewalt über ein Kind, der physischen, sexuellen, verbalen, emotionalen Misshandlung oder Vernachlässigung erkennen. Die Gesetze und Verfahren des Kinderschutzes kennen und einhalten;
Art.22. bei Verdacht auf Misshandlung eines Kindes die Ämter für Kinderschutz benachrichtigen und aufpassen, ob die notwendigen Massnahmen genommen worden sind;
Art.23. volle Mitwirkung für die Anwendung geeigneter Kindesschutzmassnahmen erweisen, wenn jemand seinen Verdacht auf Kindesmisshandlung signalisiert;
Art.24. Wenn wir von gefährlichen Handlungen oder Situationen für die Gesundheit und Sicherheit eines Kindes erfahren, haben wir die ethische und gesetzliche Pflicht, die Kinderschutzämter zu informieren.

ETHISCHE VERPFLICHTUNG VOR DEN KUNDEN DES VEREINS
Art.25. Unsere erste Verantwortung ist, den Kunden des Vereins zu ihren ersten Kontakten mit dem für Adoption vorgeschlagene Kind/Kinder zu verhelfen;
Art.26. Die Würde jedes Kunden des Vereins, seine Kulturangehörigkeit, seine Sitten, Sprache und Überzeugungen zu achten;
Art.27. Das Wertsystem jedes Kunden des Vereins und die Erziehung der von ihm angenommenen Kinder, sein Recht, allein für sie Entscheidungen zu nehmen, zu berücksichtigen;
Art.28. Jeden Kunden des Vereins über den Zustand und die Entwicklung des Kindes in jeder Phase des Verfahrens bis zum endgültigen Abschluss der Adoption zu informieren;
Art.29. Das Recht jedes Kunden zu berücksichtigen, über die Arbeitsweise des Vereins Auskunft zu erhalten;
Art.30. Unsere Beziehungen mit den Kunden des Vereins nicht für lukrative Ziele zu nutzen. Keine Verhältnisse mit den Kunden zuzulassen, die die Leistungsfähigkeit unserer Arbeit schädigen könnten;
Art.31. Diskretion und Vertraulichkeit der Information zu garantieren und das Recht jedes Kunden des Vereins auf Privatleben, mit Ausnahme der Fälle der Misshandlung und schlechter Fürsorge, zu beachten. Das gilt nicht für die Fälle, wenn wir Grund haben zu denken, dass das Wohl des Kindes beeinträchtigt ist;
Art.32. In den Fällen, wenn in der Familie der Annehmenden ein Konflikt auftritt, werden wir uns alle Mühe geben, um allen Beteiligten zu helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen. Dabei verpflichten wir uns, auf keine Weise Partei im Konflikt zu ergreifen.

ETHISCHE VERANTWORTUNG VOR DEN BULGARISCHEN UND AUSLÄNDISCHEN PARTNERN

Wir werden:
Art.33. Beziehungen der gegenseitigen Achtung, des Vertrauens, der Zusammenarbeit und der Gemeinschaftlichkeit entwickeln;
Art.34. Information austauschen und wenn möglich Ressourcen freistellen, die für den Wohlstand und den Schutz der benachteiligten Kinder wichtig sind;
Art.35. unsere Autorität und die Autorität unserer Partner bewahren, uns an Handlungen, die dem Ansehen aller anerkannten Organisationen schaden, nicht beteiligen und solche Handlungen nicht dulden.

ETHISCHE VERANTWORTUNGEN VOR DEN GESELLSCHAFTLICHEN UND STAATLICHEN INSTITUTIONEN
Art.36. Unsere Verpflichtung ist, verschiedene Programme und hochwertige Leistungen auszuarbeiten. Dienste, für die wir die notwendige Kompetenz, Qualifikation oder Mittel nicht besitzen, bieten wir nicht an;
Art.37. Unser Ziel ist, eine ruhige soziale Umgebung zu finden, in der das Kind die nötige Gesundheitspflege, Nahrung, Unterkunft, Erziehung bekommt und ohne Gewaltsamkeit leben kann;
Art.38. Wir bemühen uns für immer bessere Zusammenarbeit mit den öffentlichen und staatlichen Institutionen, die sich um das Wohl, den Schutz der gefährdeten Kinderrechte und die Integration der Kinder in benachteiligter sozialen Lage kümmern;
Art.39. Unser Ziel ist es auch, über die Rechte gefährdeter Kinder die Gesellschaft aufzuklären und die Sensibilität der Menschen für die Rücksichtslosigkeit gegenüber Kindern zu erhöhen;
Art.40. Und wir arbeiten für die Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften und der Politik für Hilfe den Kindern in benachteiligter sozialen Lage, indem wir uns den Übertretungen dieser Vorschriften entgegensetzen.

WIR ERKLÄREN:
1. Der Ziel unserer Arbeit ist nicht der Gewinn;
2. Wir arbeiten in bestem Interesse des Kindes und unter Einhaltung seiner Rechte;
3. Unsere Leiter sind zuverlässige, ethische Fachleute mit Kenntnissen und Erfahrung auf dem Gebiet der Adoption;
4. Wir unterhalten hohe Standarte des professionellen Benehmens, erweitern ständig unser Wissen und verbessern unsere Fähigkeiten;
5. Unser Team ist multidisziplinär;
6. Die Grundsätze dieses ethischen Kodexes werden streng eingehalten.

 


Internationale Adoption - Sitzungen des Rates für internationale Adoptionen (RIA)

Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.

Ausgezeichnete Fachleute – A.M. und K.B., Barcelona, Spanien

Als wir 2004 abfuhren, um unsere Tochter anzunehmen, war Bulgarien für uns ein vollkommen unbekanntes Land, mit unbekannten Sitten und Sprache.

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