ANIDO, www.anidoadoption.org ANIDO, www.anidoadoption.org


1. Welche bulgarische Institution ist die Zentralstelle für die internationale Adoption im Sinne des Haager Abkommens 1993?

Diese Institution ist das Justizministrium
http://www.justice.government.bg/new/

2. Für welche Länder hat ANIDO die Zulassung für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Adoptionen?

Hier ist die Genehmigung des Justizministers veröffentlicht.

3. Welche bulgarische Behörde ist für die Vorschläge zuständig? ANIDO oder eine andere Organisation?

Nach dem Haager Übereinkommen nimmt die Entscheidungen die Zentralstelle in Bulgarien, das Justizministerium. Über die Vorschläge wird auf den Sitzungen seines speziellen Organs, des Rates für internationale Adoptionen (RIA) abgestimmt.

ANIDO macht keine Vorschläge. ANIDO ist eine Organisation mit Genehmigung für Mitarbeit und Dienstleistungen auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen.

4. Wie lang wird man auf einen Vorschlag warten müssen?

In der bulgarischen Gesetzgebung ist keine Frist gesetzt. Selbst die Zentralstelle kann sich zu einer Frist nicht verpflichten und folglich auch ANIDO.

Die Zeit des Wartens auf einen Vorschlag hängt von dem Alter, dem Gesundheitszustand und, obwohl in minderem Masse, vom Geschlecht des Kindes ab. Je jünger und gesünder ein Kind ist, desto länger wird man auf einen Vorschlag warten.

Auskunft über eventuelle Fristen für einen Vorschlag können Sie in unserer Webseite bekommen, in der im Kapitel ”Nachrichten” die Beschlüsse der Sitzungen des Rates für internationale Adoptionen veröffentlicht sind.

5. In welchem Teil Bulgariens ist ANIDO tätig und mit welchen Kinderheimen arbeitet der Verein zusammen?

Die Zentrale unserer Agentur ist in Sofia, der Hauptstadt, aber ihre Genehmigung gilt für das ganze Territorium Bulgariens. Wir sind berechtigt, mit allen Kinderheimen des Landes zusammenzuarbeiten.

6. Wer kann ein bulgarisches Kind an Kindes Statt annehmen?

Nach der bulgarischen Gesetzgebung muss man folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Der Adoptionsbewerber muss eine Eignungsbescheinigung zur Adoption besitzen.
  2. In Bulgarien können sowohl Eheleute als auch Einzelpersonen adoptieren. Wenn eine Frau und ein Mann ohne Ehe zusammenleben, muss nur einer der Partner adoptieren.
  3. Das Mindestalter des Annehmenden muss 18 Jahre sein. Die bulgarische Gesetzgebung hat kein Höchstalter der Annehmenden bestimmt.
  4. Der mindeste Altersunterschied zwischen dem Annehmenden und Angenommenen muss 15 Jahre sein.
  5. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen nicht adoptieren.

7. Welche Merkmale müssen die Kinder haben, die adoptiert werden können? In welchem Mindestalter kann ein Kind adoptiert werden?

Es können Kinder im Alter von 0 bis 18 unvollendeten Jahren adoptiert werden. Ausländer können theoretisch ein 9-monatiges Kind annehmen, aber praktsch ist das möglich erst wenn das Kind 12 -15 Monate alt ist.

Es werden sowohl gesunde, als auch Kinder mit Sonderbedürfnissen adoptiert (das sind gewöhnlich Kinder aus den Minderheiten – Roma oder vom türkischen Ethnos)

8. Welche Angaben über den Gesundheitszustand des Kindes werden den Adoptionsbewerbern zusammen mit dem Vorschlag von RIA übermittelt?

Vom Justizministerium werden ANIDO ein Foto des Kindes und ein medizinischer Bericht mit Information über seinen Gesundheitsstatus und soziale Lage gesendet.

Ausserdem besucht ein Vertreter von ANIDO das Kinderheim, in dem das Kind noch wohnt und macht mehrere Fotos und Videos, die der Partnerorganisation von ANIDO im Aufnahmestaat dargestellt werden. Wenn der Vorschlag von der Zentralstelle des Aufnahmestaates gebilligt wird, sendet man die Bilder den Adoptionsbewerbern (mehr wird im Punkt 9 erläutert).

9. Auf welche Weise kontrolliert ANIDO die Arbeit in den Kinderheimen und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen?

ANIDO ist zu solcher Aufsicht nicht befugt. Sie gehört zu den Zuständigkeiten der jeweiligen bulgarischen Behörden.

Unabhängig davon kann ANIDO die Verteilung und die Ausgabe der von dem Verein oder den Adoptionsbewerbern den Heimen verschenkten Geldmittel überprüfen.

10. In welchem Gesundheitszustand sind die bulgarischen Kinder, die für internationale Adoption empfohlen werden?

Die Kinder sind gesund. Hier sprechen wir nicht von den Kindern mit Sonderbedürfnissen. Man muss nicht vergessen, dass Kinder, die in einer Institution gewachsen sind, ohne Bedeutung ob diese staatlich oder privat ist, gewöhnlich sich langsamer in physischer wie in psychischer Hinsicht im Vergleich zu den Kindern entwickeln, die in einer Familienumgebung leben.

Die Ursachen dafür können verschieden sein. Aber wie unsere Praxis zeigt, holen die institutionalisierten Kinder ihre Versäumnisse schnell nach, wenn sie in eine Familie untergebracht werden.

Deswegen empfiehlt das Justizministerium keine “problematischen” Kinder Adoptionsbewerbern, die in ihrem Antrag ausdrücklich vermerkt haben, dass sie nur um ein gesundes Kind sorgen können.

Das medizinische Personal in den bulgarischen Kinderheimen ist hochqualifiziert. Die Gesundheitspflege ist sehr gut. In den meisten Fällen werden Erkrankungen der Kinder schon im Frühalter festgestellt.

11. Wird ANIDO die von der Zentralstelle unterbreitete Information zum Vorschlag extra prüfen?

Den Forderungen der bulgarischen Gesetzgebung nach hat ANIDO Fachpädagogen, Psychologen, Pädiater u.a. angestellt. Wenn ein Vorschlag erhalten wird, besucht ein Vertreter von ANIDO das Kinderheim, in dem das Kind untergebracht ist und macht Fotos und Videoaufnahmen von ihm. Dabei hilft er, zusätzliche Information zu bekommen, wenn das nötig ist. Sie wird den Fachleuten zur Verfügung gestellt, damit der Zustand des empfohlenen Kindes bewertet wird.

Das alles wird rechtzeitig gemacht, damit die Adoptionsbewerber eine vollständige Information über den Zustand des Kindes bekommen und sich erst dann für die Adoption entscheiden.

12. Aus welchen Gründen am häufigsten lehnen die Adoptionsbewerber den Vorschlag für Adoption eines konkreten Kindes wegen Nichtübereinstimmung der Anfangsinformation mit den Ergebnissen der späteren medizinischen Untersuchungen ab?

Solche Fälle sind eine Seltenheit, da die Information von den Kinderheimen und vom Justizministerium korrekt ist.

13. Haben die Kinderheime in Bulgarien Webseiten? Sind diese Heime staatlich oder privat? Welche Arten von Heimen gibt es in Bulgarien? Welche Fürsorge erhalten die Kinder?

Manche Kinderheime unterhalten Webseiten, manche nicht. Ein Teil der Heime werden von Kommunalanleihen finanziell unterstützt, andere vom Staat und manche haben gemischte Finanzierung und Leitung.

Die Kinderheime teilen sich in drei Gruppen entsprechend dem Alter der dort untergebrachten Kinder:

  • für Kinder von 0 bis 3 Jahren;
  • für Kinder im Alter von 4 bis 7 Jahren und
  • für Kinder von 8 bis 18 Jahren.

Es gibt auch Heime für Kinder mit geistigen und physischen Problemen, die in Altersgruppen nicht eingeteilt sind. Es besteht die Tendenz, gesunde Kinder zusammen mit Kindern mit Sonderbedürfnissen grosszuziehen. Für die Erziehung der ersten Gruppe ist es wichtig, dass sie Sorge und Achtung zu den Schwächeren empfindet, die behinderten Kinder ihrerseits werden so besser sozialisiert.

Die Fürsorge um die Kinder erfüllt die höchsten Ansprüche. Obwohl schlecht bezahlt, arbeitet das Personal der Heime mit Einsicht und Liebe für diese Kinder, ihnen fehlen keine Nahrung, Spielzeuge, Gesundheitspflege, individuelle Programme mit Fachleuten. Das Einzige, das ihnen fehlt, sind die Eltern.

14. Muss ich eine Spende dem Kinderheim, in dem das von mir angenommene Kind gelebt hat, machen?

Die Schenkungen sind vollkommen freiwillig. Sie können unserer Anteilnahme, dem Mitgefühl mit den Kindern Ausdruck geben, dessen Schicksal nicht wohlwollend zu ihnen gewesen ist.

Obwohl aber jede finanzielle Hilfe willkommen ist, darf Sie niemand verpflichten, eine Schenkung zu lassen.

15. Wieviel Entwicklungsberichte verlangt das Justizministerium von den Adoptiveltern?

Sie werden insgesamt 4 Berichte, jede 6 Monate im Laufe von 2 Jahren nach dem gerichtlichen Adoptionsausspruch, verfassen und senden müsssen.

16. Hat ANIDO eine Liste der wartenden Adoptionsbewerber ausgefertigt?

Nein, ANIDO hat keine solche Liste. Eine “Liste” wird von dem Justizministerium geführt und das ist eigentlich das Register der Adoptionsbewerber, in dem auch Sie registriert werden – und das ist der erste Schritt des Adoptionsverfahrens.

Aber ANIDO lässt die Unterlagen der Adoptionsbewerber übersetzen und bestätigen der Reihe ihres Einreichens in die Zentrale des Vereins nach.

ANIDO verlangt keine anfängliche Gebühr für die Prüfung des Antrags und der anderen Unterlagen von der Aktentasche der Adoptionsbewerber.

17. Wie oft müssen wir nach Bulgarien fahren und wie lang wird unserer Aufenthalt dort dauern? Wie lange müssen wir dann warten, bis wir erneut kommen und unser Kind nach Hause mitnehmen?

Im Verfahren sind zwei Reisen vorausgesehen - wenn Sie den Adoptionsvorschlag bekommen und dann nach Inkrafttreten des Ausspruchs der Adoption. Auf die zweite Reise wartet man gewöhnlich 3 bis 4 Monate.

18. Welche Adoptionsarten sind in Bulgarien erlaubt?

In Bulgarien sind zwei Arten von Adoption möglich – die Volladoption und die Teiladoption. In den Fällen der internationalen Adoption, da die bulgarische Seite die Vorschriften des Haager Übereinkommens befolgt, das Bulgarien unterzeichnet hat, geht es nur um die Volladoption eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Sofia durch eine Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland. Bei der Volladoption werden die Beziehungen zu der natürlichen Familie eingestellt und mit der neuen Familie werden Beziehungen und Rechte wie bei Blutsverwandtschaft errichtet.

19. Adolptionsbewerber, die hinter uns in der Warteliste eingetragen sind, bekommen einen Voschlag früher. Warum?

Die Ursachen sind verschieden. Zum Beispiel kann sein, dass das Kind, das diese Adoptionsbewerber annehmen möchten, älter ist, als Sie sich wünschen, oder gesundheitliche Probleme hat – während Sie von einem gesunden Kind träumen. Ausserdem ist das Grundprinzip des Justizministeriums “für jedes Kind Eltern finden” und deswegen wird die Reihenfolge der Kinder im Register berücksichtigt. Das heisst, dass wenn das erste Kind im Register 8 Jahre alt ist, der Rat für internationale Adoptionen den ersten Adoptionsbewerber sucht, der bereit ist, dieses Kind anzunehmen. Ein solcher Bewerber kann unter der Nummer 257 eingetragen sein, aber wenn keiner vor ihm bereit ist, dieses Kind anzunehmen, rückt er automatisch auf den ersten Platz im Register.

20. Ist es möglich, dass verschiedene Adoptionsbewerber unter einer und derselben Nummer im Register eingetragen worden sind?

Ja, die Nummern können sich wiederholen, aber nicht in einem und demselben Jahr. Mit anderen Worten, die Eintragung beginnt jedes Jahr von der № 1.

21. Könnte ich eines der Kinderheime besuchen?

Dazu brauchen Sie die Einwilligung des Justizministeriums, da wegen der Sicherheit und des Gesundheitszustandes der Kinder der Zugang zu diesen Heimen beschränkt ist.

Sie werden aber das Heim besuchen können, wenn Sie den Adoptionsvorschlag anzunehmen und nach Bulgarien zu fahren beschliessen, um das empfohlene Kind kennenzulernen. Der Besuch wird mindestens 5 Tage dauern.




22. Wie hoch ist der grösste Betrag der Ausgaben, der Staatsgebühren und der Administrativkosten für die internationale Adoption, die von ANIDO im Justizministerium bekanntgemacht worden sind und die nicht überschritten werden können?

ANHANG № 1 ZU ART.30

Zum Vermittlungsvertrag

über internationale Adoptionen

 

maximaLbetrag der für die Tätigkeit von “ANIDO” als Vermittler in internationalen Adoptionsverfahren erforderlichen Ausgaben

1. Übersetzung der Unterlagen der Bewerber-Annehmenden:

а) Übersetzung der ersten Partie von Unterlagen, die für die Eintragung in das Register des Justizministeriums notwedig sind;

b) Übersetzung der Unterlagen, die aktualisiert werden müssen: dies sind Eignungsnachweise, soziale Berichte, Führungszeugnisse, ärztliche Bescheinigungen, Entwicklungsberichte, Bezeugung der ausländischen Zentralorganisation gem. Art. 17c des Haager Adoptionsübereinkommens;

c) Übersetzung der Gerichtsentscheidung, der neuen Geburtsurkunde und der vier Entwicklungsberichte;

d) Übersetzung der Anempfehlung gem. Art. 17c von dem bulgarischen Zentralorgan, zusätzlicher Information, einer schriftlichen fachmännischen Stellungnahme, des Briefwechsels während der Durchführung des Adoptionsverfahrens.  

Die Berechnung ist auf Basis von durchschnittlich 132 Seiten (dem Inhalt einer kompletten Aktenmappe plus alle oben aufgezählte Unterlagen) gemacht. Bei dem  durchschnittlichen Preis von 20 BGN pro Seite (in den Dollmetscherfirmen variiert der Preis in Abhängigkeit von der Fremdprache), ergibt das                                                           2 900 BGN (1 350 EURO)

2. Adoptionsberatung bzgl. der Gesetzgebung, des Adoptionsverfahrens, der Termine und der Unterlagen für internationale Adoption                                   200 EURO

3. Komplettieren der Unterlagen und Eintragung in das Register des Justizministeriums, Erstellung des Antrags                                                                      300 EURO

4. Komplettieren und Darlegen der zusätzlichen Unterlagen für das anzunehmende Kind                                                                                                           250 ЕURO

5. Prozessuelle Vertretung                                                                            1000 EURO

6. Die sog. administrative Hilfe: Beihilfe bei Adoptionen und Erstellung einer neuen Geburtsurkunde, des Auslandspasses und allen notwendigen Handlungen bezüglich der Abfahrt von dem  bulgarischen Territorium und des Eintretens in das Land der Adoptiveltern                                                                                                                                100 ЕURO;

7. Beratung des Bewerber-Annehmenden bei seiner Entscheidung zur Adoption bzw. Ablehnen der Adoptierung des anzunehmenden Kindes. Für die Beratung sind Fachleuten des Vereins - ein Psychologe, ein Kinderarzt, ein Pädagoge züstandig.

а) mündliche Beratung und Zusammenkunft mit dem Bewerber-Annehmenden 200 ЕURO

b) Bereitung einer schriftlichen Stellungnahme                                                    150 EURO

8. Honorarium für den begleitenden Dollmetscher:

а) Für die Organisation des 5-tägigen Besuch zurHerstellung des persönlichen Kontakts                                                                                                              750 Е

b) am Tag der Abholung des Kindes                                                                    250 EURO

MAXIMALBETRAG DER GESAMTKOSTEN = 4 550 EURO(berechnet bei Verhältnis 1 EURO = 1.95583 BGN)

 

NORMATIV FESTGESETZTE STAATSGEBÜHREn

  1. Aufgrund vom Art. 113, Abs.1 P.3 FG erhebt das Justizministerium für die Eintragung in das Register eine Gebühr in der Höhe von 100 BGN. Die Bankprovision beträgt 2.20 BGN. Der Gesamtbetrag ist = 102,20 BGN (= 52,25 EURO)
  2. Die durch das Gericht für die Adoptionsanträge erhobene Staatsgebühr beträgt 25 BGN, die entsprechende Bankprovision beträgt 2.20 BGN.  Der Gesamtbetrag ist = 27,20 BGN (= 13,91 Е )
  3. Für Anträge auf Adoptionseinwilligung des Justizministeriums gemäss Art. 117, Abs.1 FG wird еine staatliche Gebühr in Höhe von 50 BGN bezahlt, daneben die Bankprovision von 2.20 BGN oder insgesamt 52,20 BGN (= 26,69 EURO);
  4. Die Staatsgebühr für die Bestätigung von Abschriften des inkraftgetretenen Gerichtsbeschlusses über die Adoptionseinwilligung beträgt wie folgt: 2 BGN für die erste Seite plus je 1 BGN für jede nächste Seite. Für einen Beschluss von etwa acht Seiten ergibt sich die Summe von 9 BGN. Im Fall der erfolgreichen Adoption sind 6 Abschriften des Gerichtsbeschlusses notwendig, von denen 2 amtlich und kostenlos sind, die übrigen 4 müssen bezahlt werden und kosten 36 BGN (18,41 EURO);
  5. Die Staatsgebühr füdie Ausstellung vonzwei Exemplareneiner Geburtsurkundeinder Staatsgemeinde TriaditsaSofiamit Bestätigungfürdas Auslandkostet 30 BGN (= 15,34 EURO)
  6. Die Staatsgebühr für die Ausstellung des Reisepasses in Höhe von 20 BGN zuzüglich der Bankprovision von 5.50 BGN beträgt insgesamt 25,50 BGN (= 13,04 EURO)
  7. Die Notargebühr für die Beglaubigung von Unterlagen des Annehmenden gemäss Art. 31 der Verordnung № 3/2014 wird folgendermassen berechnet: 9.00 BGN je 1 (ein) von zwei
  8. nnehmenden unterschriebenes Dokument (gem. Art. 90 ЗННД - des Gesetzes für Notare und die notarielle Tätigkeit) + Umsatzsteuer. Im Durchschnitt werden für 4 Dokumente etwa 36 BGN + 7.20 BGN Ust. oder insgesamt 43.20 BGN (= 22,09 EURO) bezahlt.
  9. Staatsgebühren, erhoben durch das Aussenmiinisterium und das Justizministerium für die Bestätigung von Unterlagen:

a) Legalisation eines ausländischen Dokuments bei dem Aussenministerium: Die Berechnungen sind auf Basis von durchschnittlich 22 Unterlagen (dem Inhalt einer Aktenmappe) für das ganze Verfahren einschliesslich der Eil- und Expressbestellungen gemacht und ergeben folglich 22,50 BGN (je Unterlage) х 22 Unterlagen = 495 BGN (= 253,09 EURO)

(Hier rechne ich die Bankvermittlungsgebühr nicht mit, da sie nicht vorberechnet werden kann. Wenn gleichzeitug 10 Dokumente eingereicht werden, wird nur ein Einzahlungsbeleg ausgefüllt und die Bankprovision wird in diesem Fall 4 BGN betragen; wenn die Dokumente zu verschiedenen Zeitpunkten eingereicht werden, wird das Vermittlungsgeld einzeln für jeden Einzahlungsbeleg berechnet.)

b) wenn die Dokumente in zwei verschiedenen Sprachen ausgefertigt werden oder die in einem Staat erstellten Dokumente in einem anderen Staat dienen müssen, beträgt der Preis der Legalisation 60 BGN je eine Unterlage (z.B.: grosser Teil der in den Niederlanden ausgestellten Unterlagen werden gleichzeitig auf Englisch und Niederländisch ausgegeben. In diesen Fällen kostet die Legalisation einer solchen Unterlage 60 BGN, da beide Texte beglaubigt werden. Einer zweiter Hypothese nach, wenn z.B. Irländer in Italien Ehe schliessen, wird das Ehezeugnis auf Italienisch erstellt, dann auf Englisch übersetzt und nach dem Eintreffen zu uns wird es in den zwei Sprachen beglaubigt.

Die Berechnungen auf Basis von durchschnittlich 6 Unterlagen in einer Mappe je 60 BGN pro Unterlage ergeben 360 BGN (= 184,07 EURO)

(Auch hier rechne ich die Bankvermittlungsgebühr aus denselben Erwägungen wie oben unter Punkt b/„а“ nicht mit).

c) Legalisation der im Justizministerium erstellten Bescheinigung gemäss Art. 23 des Haager Übereinkommens für das Ausland:

 - Die notarielle Beglaubigung der Unterlage kostet 5 BGN (3 BGN für die erste Seite und 2 BGN für die zweite) + Ust. (1 BGN), was insgesamt 6 BGN (= 3,07 EURO) macht;

- Für die Beglaubigung im Justizministerium bezahlt man 5 BGN + 4 BGN Bankvermittlungsgeld, insgesamt 9 BGN (= 4,60 EURO)

- Für die Beglaubigung im Aussenministerium bezahlt man 30  BGN + 4 BGN Bankvermittlungsgeld, insgesamt 34 BGN (=17,38 EURO)

d) Legalisation des Gerichtsbeschlusses:

- im Justizministerium kostet die Legalisation 5 BGN + 4 BGN Bankprovision. Gewöhnlich werden 2 Kopien legalisiert, was 10 BGN + 4 BGN Bankvermittlungsgeld oder insgesamt 14 BGN (= 7,15 EURO) kostet;

- in der Konsularabteilung des Aussenministeriums kostet die Legalisation 30 BGN + 4 BGN Bankprovision, insgesamt 34 BGN. Da 2 Kopien legalisiert werden, kostet das 60 BGN + 4 BGN Bankprovision, insgesamt 64 BGN (= 32,72 EURO)

e) Legalisation der neuen Geburtsurkunde: im Aussenministerium wird die Urkunde mit 2 Bestätigungen versehen: Unterschrift des Übersetzers (30 BGN) und Bescheinigung der Unterlage (30 BGN). Da 2 Akten legalisiert werden, beträgt die Summe (2 х 60 BGN) 120 BGN + 4 BGN Bankprovision oder insgesamt 124 BGN (= 63,40 EURO)

GESAMTSUMME der STAATSGEBÜHREN:

1 395,70 BGN plus 32,10 BGN (für die Bankprovision) = 713,61 EURO plus 16,41 EURO für die Bankprovision

 (Die Summen sind bei Wechselkurs 1 EURO = 1.95583 BGN berechnet)

 

administrative abgaben

1. Kosten für die Qualifizierung der im Verein arbeiteten Fachleute, Mitarbeiter, Dollmetscher einschl. Organisation und Teilnahme an internationalen Programmen in Bulgarien und im Ausland 500Е

2. Speditionleistungen im Land und Ausland, Telekommunikationen, Internet-Verbindungen,  Kanzleimaterialien u.a                                                                      200 EURO

3. Office Miete und Reiinigung                                                        600 EURO

4. Gehälter  (einschl. Versicherungen und Steuer)                           700 EURO

GESAMTSUMME DER administrativen ausgaben = 2 000 ЕВРО (berechnet nach Verhältnis 1 EURO = 1.95583 BGN.)

 

TOTAL:  Teil I + Teil II + Teil III = 7 280 EURO

Bankverbindungen des “ANIDO” Vereins:

Bank – UniKredit Bulbank AG

IBAN:  UNCRBGSF

Konto: BG60 UNCR7000 1505 3536 30

                        Vorsitzende des Verwaltingsrates des “ANIDO” Vereins:

                                                           Rechtsanwalt Nelly Gantcheva

 

 

 


Internationale Adoption - Sitzungen des Rates für internationale Adoptionen (RIA)

Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.

Ausgezeichnete Fachleute – A.M. und K.B., Barcelona, Spanien

Als wir 2004 abfuhren, um unsere Tochter anzunehmen, war Bulgarien für uns ein vollkommen unbekanntes Land, mit unbekannten Sitten und Sprache.

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