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Norway

А. GESETZLICHE EIGENHEITEUN UND VORSCHRIFTEN

Das Königreich Norwegen ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, der am 20. Mai 1996 unterschrieben, am 25.September 1997 ratifiziert wurde und am 01. Januar 1998 in Kraft trat.

Die Zentralbehörde im Sinne vom Art. 6 des Haager Übereinkommens ist die Hauptdirektion für die Kinder, Jungen und die Familienfragen (die sog. Bufdir) bei dem Ministerium der Kinder und der Familie.

Die internationale Adoption in Norwegen ist nur für Personen mit dauerhaftem Aufenthalt unter der Mitwirkung von norwegischen Vermittlungsorganisationen möglich. Ausnahmen werden nur mit der Zustimmung der Zentralbehörde zugelassen. Die Vermittlungsorganisationen sind eingetragene juristische Personen mit nichterwerblichem Ziel, die eine Genehmigung für Vermittlungstätigkeit von der Zentralbehörde bekommen haben.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung der internationalen Adoption muss der Adoptionsbewerber mindestens 25 Jahre alt sein, nur ausnahmsweise kann Adoption einer 20-jährigen Person erlaubt werden. Recht zu adoptieren haben sowohl Einzelpersonen als auch Ehepaare, die mindestens 2 Jahren vor dem Einreichen des Bewerbungsantrags offiziel geheiratet haben. Es gibt keine Vorschrift bezüglich des Altersunterschieds zwischen Adoptierenden und Adoptierten, aber es ist empfehlenswert, dass der Antragssteller zum Zeitpunkt der Bewerbung 45 Jahre noch nicht erreicht hat.

Die Eignungsprüfung der Adoptionsbewerber wird von dem Amt für Kindersorge bei dem behördlichen Sozialamt im Bereich des Aufenthaltsortes des Bewerbers durchgeführt. Dieses Amt ist für den pflichtmässigen Besuch eines Sozialarbeiters im Haus des Bewerbers verantwortlich, nach welchem ein Bericht in zwei Teilen vorbereitet wird: im ersten, biographischen Teil werden das Leben, die Arbeit, die Interessen und die Beweggründe des Antragsstellers und im zweiten Teil werden die persönlichen Eindrücke und die Bewertung des Sozialarbeiters beschrieben. Der Bericht endet mit einer Stellungnahme zur Erteilung der Eignungsbescheinigung. Der Termin für die Ausfertigung des Berichtes beträgt zwischen 3 und 6 Monaten. Mit dem Bericht wendet sich der Bewerber an die Bufdir, um eine Billigung (Adoptionserlaubnis) zu bekommen. Bei Abweisung kann er eine Beschwerde einlegen.

Mit dem Bericht und der Billigung muss sich der Adoptionsbewerber an eine norwegische Agentur mit Akkreditierung für Bulgarien wenden. In der Agentur werden alle restlichen Unterlagen vorbereitet und die Kontakte zwischen dem Antragssteller (Adoptionsbewerber) und der bulgarischen Vermittlungsagentur unterhalten.

Die im Ausland vollzogene Adoption wird in Norwegen anerkannt und im Einklang mit der bulgarischen Gesetzgebung muss das Kind norwegische Staatsbürgerschaft erwerben. Die Verwandtschaftsbeziehungen zu der biologischen Familie erlöschen und mit der neuen Familie entstehen Beziehungen und Rechte wie zwischen natürlichen Verwandten.

 

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Internationale Adoption - Sitzungen des Rates für internationale Adoptionen (RIA)

Hier finden Sie Information über die Empfehlungen und Vorschläge des Rates für internationale Adoptionen (RIA) – die Behörde im bulgarischen Justizministerium, die die Beschlüsse über die Adoptionszustimmungen fasst.

Worte der Dankbarkeit – M. E. und M.M., Barcelona, Spanien

Guten Tag, wir sind eine Familie aus Barcelona, Spanien, die 2006 ein Kind aus Bulgarien durch die Vermittlung des Vereins ANIDO angenommen haben und wollen dem Verein unsere tiefe Dankbarekeit für die gute Beziehung zu uns vor, während und nach dem Abschluss des Adoptionsverfahrens unseres Sohnes aussagen.

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